21. November 20149. März 2018Gartenabfälle und Rückschnitt von SträuchernHecken und Sträucher müssen auf 1,40 m runter geschnitten werden. Es dürfen keine Gartenabfälle oder Rasenschnitt am Biotop abgelegt werden. Hecken- und Sträucherschnitt darf nur von November bis Februar erfolgen.