Gartenabfälle und Rückschnitt von Sträuchern

Gartenabfälle und Rückschnitt von Sträuchern

Hecken und Sträucher müssen auf 1,40 m runter geschnitten werden.

Es dürfen keine Gartenabfälle oder Rasenschnitt am Biotop abgelegt werden. Hecken- und Sträucherschnitt darf nur von November bis Februar erfolgen.