Monat: <span>November 2014</span>

Gartenabfälle und Rückschnitt von Sträuchern

Hecken und Sträucher müssen auf 1,40 m runter geschnitten werden. Es dürfen keine Gartenabfälle oder Rasenschnitt am Biotop abgelegt werden. Hecken- und Sträucherschnitt darf nur von November bis Februar erfolgen.

Verfasser: 21. November 20149. März 2018

Zusatzverordnung vom Stadtverband

Der Stadtverband hat eine Zusatzverordnung heraus gegeben, in der es um die Sicherung von Gartenteichen, Regentonnen und Pools bzw. Planschbecken geht. Sie sei allen Gartenbesitzern dringend zur Kenntnisnahme empfohlen und befindet sich hier auf unserer Webseite. Oder im Menü unter Gartenpacht -> Zusatzverordnung 2014.

Verfasser: 11. November 201410. März 2018