Hecken und Sträucher müssen auf 1,40 m runter geschnitten werden. Es dürfen keine Gartenabfälle oder Rasenschnitt am Biotop abgelegt werden. Hecken- und Sträucherschnitt darf nur von November bis Februar erfolgen.
Der Stadtverband hat eine Zusatzverordnung heraus gegeben, in der es um die Sicherung von Gartenteichen, Regentonnen und Pools bzw. Planschbecken geht. Sie sei allen Gartenbesitzern dringend zur Kenntnisnahme empfohlen und befindet sich hier auf unserer Webseite. Oder im Menü unter Gartenpacht -> Zusatzverordnung 2014.