Liebe Gartenfreunde,
bei der Begehung unserer Gartenanlage durch Mitarbeiter des Umweltamtes wurde festgestellt, dass der Rückschnitt der Sträucher und Hecken aus an die Gärten angrenzenden Vogelschutzstreifen über den Zaun auf dahinter liegende Brachflächen geworfen wurde! Das ist unzulässig! Der Rückschnitt muss von dort wieder entfernt werden.
Wir weisen auch noch einmal darauf hin, dass Rückschnitte im und am Vogelschutzstreifen nur nach Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden dürfen. Der Vorstand